Energieausweise für Gebäude



Die Firma Allplan hat als Spezialist für Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden nicht nur Erfahrung bei der Bearbeitung von Energieeffizienzprogrammen in der Industrie und im Haustechnik- und Gebäudebereich sondern auch praktische Erfahrung bei der Erstellung von Gebäudeenergiepässen. Die EU-Richtlinie fordert gesamtheitliche energetische Betrachtung von Gebäuden und ist ein hervorragendes Instrument zur Ausschöpfung des vorhandenen Energieeinsparungspotenzials im Gebäudebereich. Das energetische Einsparpotenzial im Gebäudebereich wird mit etwa 20% bis 2010 abgeschätzt.

Am 4. Jänner 2003 trat die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in Kraft. Seit 4. Jänner 2006 müssen demnach sämtliche Mitgliedsstaaten, also auch Österreich, diese Richtlinie in Nationales Recht umgesetzt haben.

Für Wohnhaus-Neubauten traten die Gesetze am 4.1.2006 in Kraft, für Nutzbau-Neubauten ein Jahr später. Bezüglich der Gebäudeenergiepässe für Gebäude gibt es allerdings eine Übergangsfrist bis 4.1.2009, bezüglich der Sanierung eine Übergangsfrist bis 4.7.2007.

Die Richtlinie gibt einen allgemeinen Rahmen für die gesamtheitliche energetische Betrachtung von Gebäuden größer 1000 Quadratmeter Nutzfläche vor. Unabhängig von der gewählten Methodik muss die Untersuchung neben der Gebäudehülle (Berechnungsmethodik nach OIB-Methode bereits vorhanden) auch die gesamte Heizungsanlage, die Warmwasserversorgung, Klimaanlagen und Belüftungen sowie Beleuchtungsanlagen beinhalten.

Die Berechnungsvorschriften für den Kühlenergiebedarf, den Warmwasserwärmebedarf sowie Beleuchtung und technische Wärmequellen werden in naher Zukunft fertig gestellt. Außerdem müssen energetische Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden festgelegt und die ermittelten Energiekennzahlen bei öffentlichen Gebäuden an gut sichtbarer Stelle veröffentlicht werden. Dieser so genannte Energieausweis soll den Benutzern den Vergleich bezüglich der energetischen Qualität der Immobilie erleichtern und ermöglichen. Bei Neubauten muss zusätzlich die Möglichkeit des Einsatzes alternativer Energieversorgungssysteme überprüft werden. Weiters besagt die Richtlinie, dass sämtliche Heizungsanlagen und Klimaanlagen alle 15 Jahre inspiziert und die Nutzer der Gebäude über mögliche alternative Systeme informiert werden müssen.

Die Firma Allplan hat jahrzehntelange Erfahrung im Planungs- und Errichtungsbereich von Gebäuden sowie in der energetischen Optimierung der Betriebsweise von heizungstechnischen Anlagen. Außerdem hat Allplan in den letzten Jahren im industriellen Klimaschutzbereich mit großem Erfolg mittels AEEP (Allplan-Energie-Effizienz-Programm) namhafte Industrieunternehmungen im In- und Ausland ganzheitlich energetisch untersucht und beraten.

Falls Sie Interesse an einer umfassenden Energieeffizienzuntersuchung Ihrer Immobilie haben, kontaktieren Sie uns:


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